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Aktuelles

Wahl der Frankfurter Dezernent:innen:

Bewerber beantragt gerichtlichen Stopp der Wahl. Die PARTEI begrüßt Eilantrag gegen Magistratswahl.

24.08.2026 | Pressemitteilung

Die für den 27. August geplante Wahl der neuen hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Stadt Frankfurt könnte kurzfristig gestoppt werden. Ein schwerbehinderter Bewerber (der Die PARTEI bekannt) hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.

Der Bewerber macht geltend, dass die Stadt Frankfurt ihn trotz seiner Schwerbehinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen habe. Nach § 165 Satz 3 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern nicht offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.

Genau dies ist nach Auffassung des Antragstellers nicht geschehen.

Mit dem Eilantrag soll erreicht werden, dass die Wahl der hauptamtlichen Stadträtinnen und Stadträte zunächst ausgesetzt wird, bis dem Bewerber die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit gegeben wurde, sich persönlich dem Wahlvorbereitungs- und Wahlprüfungsausschuss beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen. Hilfsweise soll verhindert werden, dass bereits Ernennungsurkunden ausgehändigt werden, bevor über den Antrag entschieden wurde.

"Wenn die Stadt ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchführt, muss sie sich auch an die gesetzlichen Spielregeln halten", erklärt Nico Wehnemann, Vorsitzender der PARTEI Hessen. "Gerade öffentliche Arbeitgeber tragen beim Schutz schwerbehinderter Menschen eine besondere Verantwortung."

Die PARTEI hatte mit ihrer Kampagne „DU statt CDU“ bundesweit Aufmerksamkeit auf das Bewerbungsverfahren gelenkt. Über den eigens eingerichteten Bewerbungsgenerator gingen insgesamt 214 Bewerbungen für die hauptamtlichen Magistratsstellen ein. Außerdem war die Ausschreibung auf indeed und Kleinanzeigen.de erreichbar.

"Die Stadt wollte den Eindruck eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens vermitteln. Wenn sich nun herausstellt, dass gesetzliche Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden und ausgeklüngelte CDU-Kandidat:innen zum Zuge kommen, wirft das erhebliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des gesamten Auswahlverfahrens auf", so Wehnemann weiter.

Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens wird Die PARTEI einen Akteneinsichtsausschuss beantragen. Dieser soll unter anderem klären, 
• weshalb überhaupt ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt wurde, 
• nach welchen fachlichen Kriterien die Bewerbungen bewertet wurden, 
• wie das Auswahlverfahren tatsächlich ablief, 
• ob bereits vor Abschluss des Verfahrens politische Festlegungen über die Besetzung der Dezernate getroffen wurden, 
• und ob die gesetzlichen Rechte schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber ordnungsgemäß beachtet wurden.

Claudia Wehnemann, 2. Vorsitzende der Die PARTEI Hessen sagt dazu: „Viele haben unsere Kampagne zunächst für einen Witz gehalten. Tatsächlich haben wir lediglich von einem öffentlichen Bewerbungsverfahren Gebrauch gemacht. Wer Spitzenämter öffentlich ausschreibt, muss auch akzeptieren, dass sich Menschen bewerben. Und wer ein rechtsstaatliches Auswahlverfahren verspricht, muss sich an die dafür geltenden Gesetze halten. Genau darüber wird nun das Verwaltungsgericht zu entscheiden haben. Die CDU hätte, wie es in Wiesbaden ja auch geschehen ist, einen Antrag ins Parlament einbringen können, der eine Ausschreibung verhindert. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen. Unsere Gedanken sind nun bei den Mitarbeiter:innen der Verwaltung, die nun sehr viel Arbeit mit diesem Verfahren haben und die Suppe für die CDU auslöffeln müssen.“

"Zum Wohle unserer Stadt setzen wir alles daran, die durch Klüngeleien nominierten Kandidat:innen der CDU zu verhindern. Wir brauchen endlich fähige Leute, die das machen. Notfalls gehen wir in den radikalen Untergrund oder bis zum höchsten Gericht." so Nico Wehnemann abschließend.